Schon lange werden Hochzuchtsorten und Hybriden in der Biologisch-Dynamischen Wirtschaftsweise mit Blick auf die innere Qualität der Produkte kritisch betrachtet. Dies führte in den 1980er Jahren zu der Empfehlung des Demeter-Verbandes: "Samenfeste Sorten werden gegenüber Hybriden bevorzugt." Diese freilassende Formulierung wurde in den Richtlinien später konkretisiert, sodass seit 2001 für den Demeter-Ackerbau gilt: "Es sind keine Hybridsorten (F1) im Getreidebau zugelassen, außer Mais." Da zum damaligen Zeitpunkt bei den Getreidearten Hafer, Weizen, und Gerste (abgesehen von einer Handvoll B-/C-Weizen) keine Hybridsorten angeboten wurden, schloss die neue Richtlinie de facto lediglich Hybridroggen vom zertifiziert biologisch-dynamischen Anbau aus. Raps, Sonnenblumen und Zuckerrüben bei den Ackerkulturen sowie der komplette Gemüsebereich waren von der Regelung nicht betroffen, obwohl Hybriden bei Gurken, Kohlarten, Möhren, Rote Bete, Paprika, Radieschen, Tomaten, Zucchini, Zuckermais... in Anbau, Verarbeitung und Handel immer mehr zum Normalfall geworden sind, und samenfeste Gemüsesorten die Ausnahme.
Da Ideal und Wirklichkeit sich in diesem Zusammenhang also (noch) nicht decken, stellt sich die Frage, wie das Versprechen der biologisch-dynamischen Lebensmittelqualität mit den verwendeten Sorten gehalten werden bzw. wie hier eine gesunde Entwicklung einsetzen kann. Gemüsezüchterin Christina Henatsch und Ackerkulturenzüchter Karl-Josef Müller haben sich dazu in der Lebendigen Erde geäußert.