Seit 2004 regelt die EU-Ökoverordnung (damals 1452/2003, aktuell VO (EG) 834/2007) die vorrangige Verwendung ökologisch vermehrten Saatguts im Ökolandbau. Völlig unabhängig davon und lange vor diesen gesetzlich verankerten Mindestanforderungen gab es Bemühungen engagierter Praktiker bereits seit den Anfängen der Biologisch-Dynamischen Wirtschaftsweise... Die Verbreitung von Kultursaat-Sorten in der Praxis ist unterschiedlich, aber bisher meist überschaubar. Ein Grund dafür dürften die im Durchschnitt geringeren Erntemengen im Vergleich zu Hybridsorten sein. Solange die besondere Qualität samenfester Sorten beziehungsweise biologisch-dynamischer Züchtungen nicht (wert-)geschätzt und durch Mehrpreise gegenüber Standardware honoriert wird, tragen allein die Landwirte und Gärtner die Last der geringeren Erträge oder des höheren Aufwandes.