Bei der gebührenpflichtigen Registerprüfung (DUS-Test) behandelt das Bundessortenamt die Kultursaat-Sortenkandidaten genauso wie diejenigen aller anderen (=konventionellen) Gemüsezüchter und prüft die Kriterien Unterscheidbarkeit, Einheitlichkeit und Beständigkeit; Tomaten müssen darüber hinaus auch bezüglich bestimmter Pathogene als einheitlich resistent oder anfällig geprüft und eingeordnet werden - diese zusätzliche, für die behördliche Prüfung obligatorische Hürde hat schon manche Zulassung Erfolg versprechender Kultursaat-Tomatenstämme verhindert.